Recht

KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung: was Betriebe tun müssen

Seit Februar 2025 gilt die Pflicht, seit Juli 2026 in geänderter Fassung. Was das für einen Betrieb bedeutet, der KI nutzt.

Die europäische KI-Verordnung verpflichtet Betriebe, die KI-Systeme beruflich einsetzen, zu Maßnahmen für die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten. Die Pflicht gilt seit 2. Februar 2025. Mit dem sogenannten Digital Omnibus, der am 27. Juli 2026 in Kraft getreten ist, wurde sie geändert.

Was seit Juli 2026 gilt

  • Betriebe, die KI einsetzen, ergreifen Maßnahmen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern. Dabei zählen Vorkenntnisse, Erfahrung und der konkrete Einsatz.

  • Ein bestimmtes Kompetenzniveau einzelner Personen müssen sie nicht garantieren.

  • Ein Zertifikat oder ein Test ist nicht vorgeschrieben.

  • Für einen Verstoß gegen diese Pflicht sieht die Verordnung kein Bußgeld vor. Die Aufsicht in Deutschland liegt bei der Bundesnetzagentur.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Wer im Büro einen KI-Assistenten oder einen Automaten nutzt, ist im Sinne der Verordnung Betreiber. Es reicht eine kurze, praxisnahe Unterweisung zu den Werkzeugen, die tatsächlich genutzt werden: wofür sie da sind, wo sie danebenliegen können, was nicht eingegeben werden darf und wer freigibt. Halten Sie fest, wer wann unterwiesen wurde.

Was nicht gilt

Ein Büroautomat für Post, Angebote oder Rechnungsabgleich ist kein Hochrisiko-System im Sinne der Verordnung. Hochrisiko sind etwa Systeme zur Bewerberauswahl oder zur Leistungsbewertung von Beschäftigten. Wer mit Kunden über einen Chatbot spricht, muss erkennbar machen, dass eine KI antwortet.

Schulung durch handwerksklar

Wir bieten kurze Schulungen für Teams an, die KI bereits nutzen oder einführen: zu den eigenen Werkzeugen, mit Beispielen aus dem Betrieb und einer einfachen Dokumentation. Mehr dazu: Schulung KI-Kompetenz.

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.